Outlaw gGmbH – Die GEW will mit einem Haustarifvertrag für bessere Arbeitsbedindungen bei dem bundesweiten Träger der Kinder- und Jugendhilfe Outlaw gGmbH sorgen. Das hat die Tarifkommission in ihrer Sitzung am 7. März beschlossen.
Die GEW wird in Verhandlungen mit der Outlaw gGmbH über einen Haustarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten einsteigen. Das hat die Outlaw Tarifkommission in ihrer Sitzung am 7. März beschlossen. Outlaw ist ein bundesweiter freier Träger im Sozial- und Erziehungsdienst. Sein Schwerpunkt liegt auf Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung sowie Offene Kinder- und Jugendarbeit. Die Tarifverhandlungen zwischen der GEW und der Outlaw gGmbH über einen Haustarifvertrag beginnen erstmals im Frühjahr 2022. Dabei geht um bessere Arbeitsbedingungen für knapp 2000 Beschäftigte.
Mit dem Haustarifvertrag soll ein weiterer Schritt hin zur Angleichung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung an den öffentlichen Dienst der Kommunen erfolgen. Deshalb fordert die GEW-Tarifkommission, dass sich der neue Haustarifvertrag mit der Outlaw gGmbH an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD- VKA) orientiert. Ziel ist es, bessere Arbeitsbedingungen für alle Kolleg*innen zu erreichen. Die Tarifkommission hat in ihrem Forderungskatalog aber auch berücksichtigt, dass bei den Kolleginnen und Kollegen im Sozial – und Erziehungsdienst und hier besonders im Bereich „Hilfe zur Erziehung“ ein größerer Handlungsbedarf besteht.
Die Forderungen im Überblick
Sämtliche Regelungen bei der Outlaw gGmbH, die den Regelungen im TVöD entsprechen oder für die Beschäftigten günstiger sind, werden in den Haustarifvertrag Outlaw gGmbH übernommen. Außerdem sollen folgende Verbesserungen aus dem TVöD (VKA) übernommen werden:
- Eingruppierung Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen sowie Heilpädagog*innen in die S 11b
- Ein Tag Zusatzurlaub für die Beschäftigten in der Schichtarbeit
- Beginn der Nachtarbeitszeit um 21 Uhr und Verbesserung der Nachtarbeitszuschläge
- Kein Verfall von Resturlaub außerhalb der gesetzlichen Regelung
- Eine Wochenarbeitszeit von 39h für alle Beschäftigten
- Krankengeldzuschuss bis zu 39 Wochen bei Erkrankung von mehr als sechs Wochen
- Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts für GEW-Gremien
Zudem sollen GEW-Mitglieder einen Gewerkschaftsbonus von jährlich 250,- Euro erhalten.
Die Tarifverhandlungen beginnen am 3. Mai. Kurz danach wird sich die Tarifkommission treffen, um den Verhandlungsstand zu bewerten.